Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung digital führen
TL;DR
Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EÜR) ist die einfachste Form der Gewinnermittlung in Österreich für Selbständige bis € 700.000 Jahresumsatz. Finonur führt Ihre EÜR digital, gemäß § 4 Abs. 3 EStG, mit automatischer Kontierung, KI-Belegerfassung und USt-Voranmeldung — ab € 0/Monat.
Was ist die EÜR?
Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (kurz EÜR oder E-A-Rechnung) ist die vereinfachte Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Im Gegensatz zur Doppelten Buchhaltung arbeitet sie nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip:
- Einnahmen werden gezählt, sobald sie auf Ihrem Konto eintreffen — nicht bei Rechnungslegung.
- Ausgaben werden gezählt, sobald sie abgebucht werden — nicht bei Erhalt der Eingangsrechnung.
Gewinn = Einnahmen − Ausgaben. Es gibt keine Bilanz, kein Anlagenverzeichnis-Pflicht (außer für AfA-Gegenstände > € 1.000) und keine Bewertung von Forderungen oder Verbindlichkeiten zum Stichtag.
Wer darf die EÜR machen?
In Österreich gilt:
- EPUs und Einzelunternehmer bis € 700.000 Jahresumsatz — freie Wahl zwischen EÜR und Doppik.
- Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten) — keine Umsatzgrenze, EÜR immer erlaubt.
- Land- und Forstwirte — Sonderregeln (Pauschalierung möglich).
- GmbHs, AGs, FlexKapG: nicht zulässig — immer doppelte Buchhaltung Pflicht.
Bei Überschreiten der € 700.000-Grenze in zwei aufeinanderfolgenden Jahren besteht ab dem übernächsten Jahr Pflicht zur Doppelten Buchhaltung.
Aufbau einer EÜR
Eine typische EÜR für ein österreichisches EPU umfasst:
- Betriebseinnahmen: Rechnungsbeträge (netto), Eigenverbrauch, Förderungen, Zinsen.
- Betriebsausgaben: Wareneinkauf, Miete, Personalkosten, Versicherungen, Werbung, Beratung, Reisekosten, AfA (Abschreibung), GWG (geringwertige Wirtschaftsgüter bis € 1.000), Telekom, Bank- und Buchungsgebühren.
- Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen: Repräsentation (50 % nicht abzugsfähig), Strafen, Spenden über dem Höchstbetrag.
- Gewinn: Einnahmen − Ausgaben.
EÜR mit Finonur
Finonur automatisiert die EÜR von der Rechnungstellung bis zum Steuererklärungs-Export:
- Automatische Kontierung für jede Einnahme und Ausgabe basierend auf Belegtext und Lieferanten.
- Konten-Vorschläge nach österreichischem Einheitskontenrahmen (Klasse 4 = Aufwendungen, Klasse 8 = Erträge).
- AfA-Tabelle: Anschaffungen ab € 1.000 werden automatisch über die gesetzliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
- USt-Voranmeldung monatlich oder quartalsweise mit FinanzOnline-kompatiblem Export.
- Beilage E1a-Export für Ihre Einkommensteuererklärung.
Verwandt: EPU Buchhaltung · Rechnungsprogramm · Doppelte Buchhaltung.
Häufige Fragen
Was ist eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung?+
Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EÜR) ist die einfachste Form der Gewinnermittlung in Österreich, geregelt in § 4 Abs. 3 EStG. Sie erfassen, wann Geld auf Ihr Konto eingeht (Einnahme) und wann Geld abgebucht wird (Ausgabe). Der Gewinn ergibt sich aus der Differenz. Es wird das Zufluss-Abfluss-Prinzip angewendet — nicht das Sollprinzip wie bei der doppelten Buchhaltung.
Wer darf in Österreich eine EÜR machen?+
Alle Selbständigen (Einzelunternehmer, EPUs, Freiberufler) mit einem Jahresumsatz unter € 700.000 dürfen die EÜR anwenden. Ab € 700.000 Jahresumsatz wird die doppelte Buchhaltung mit Bilanz Pflicht. GmbHs müssen unabhängig vom Umsatz bilanzieren.
Welche Belege brauche ich für die EÜR?+
Für jede Einnahme und jede Ausgabe brauchen Sie einen Beleg (Rechnung, Quittung, Bankauszug). Diese müssen 7 Jahre aufbewahrt werden (§ 132 BAO). Eine digitale Speicherung ist erlaubt, sofern sie unveränderbar und vollständig ist — Finonur erfüllt diese Anforderungen.
Was sind Betriebsausgaben?+
Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen, die durch Ihre Tätigkeit veranlasst sind — Büromiete, Strom, Telefon, Software, Fortbildung, Reisekosten, Werbung, Beratung. Privatausgaben dürfen nicht als Betriebsausgaben verbucht werden. Bei gemischter Nutzung (z. B. Handy 70 % beruflich) wird anteilig angesetzt.
Wie übergebe ich die EÜR an mein Finanzamt?+
Die EÜR wird in der Einkommensteuererklärung (Formular E1 mit Beilage E1a) elektronisch über FinanzOnline eingereicht. Finonur exportiert alle nötigen Summen pro Konto, die Sie direkt in FinanzOnline eintragen können — oder Sie geben den Export Ihrem Steuerberater.